Für die Beratung am Lise-Meitner-Gymnasium sind grundsätzlich alle Lehrerinnen und Lehrer zuständig:
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für Fragen über das Lernen und die Fächer: der Fachlehrer, die Fachlehrerin
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für Fragen der Zusammenarbeit in der Klasse: der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin
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für Fragen der Zusammenarbeit zwischen Schülerschaft und Lehrerkollegium: der Verbindungslehrer, die Verbindungslehrerin (oft auch Vertrauenslehrer/in genannt)
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für rechtliche und disziplinarische Fragen: der Schulleiter
(wenn Fachlehrer/in, Klassenlehrer/in und Abteilungsleiter/in bereits angesprochen wurden)
Welche darüber hinausgehenden Aufgaben hat die Beratungslehrerin?
Die Beratungslehrerin hat eine eigene schulpsychologische Ausbildung und ist daher Ansprechpartnerin für bestimmte Fragen. Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern können sich an sie wenden:
in Fragen der Schullaufbahn, z.B.:
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bei Unsicherheiten über die Wahl des Schultyps, Unter- oder Überforderung
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bei Fragen nach dem Schulabschluss (Hauptschulabschluss: Ende Klasse 9, Mittlere Reife: Ende Klasse 10, Abitur: Ende Klasse 12)
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bei der Entscheidung über den Besuch einer weiterführenden Schule (z.B. berufliches Gymnasium: 3 Jahre nach dem Ende der Klasse 10 oder bei guten Noten Ende der Klasse 9)
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wenn es darum geht, die eigenen Stärken und Schwächen herauszufinden, um die eigene schulische und berufliche Zukunft zu planen
bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, z.B.:
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bei allgemeinem Schulversagen
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wenn Leistungen abfallen, wenn Leistungsschwächen oder eine Teilleistungsstörung (z.B. Legasthenie) vorliegen
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wenn eine Lernstörung wie ADS Lernen und Verhalten beeinträchtigt und Schüler oder Schülerinnen überaktiv oder verträumt sind
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wenn Schülern und Schülerinnen die Motivation abhanden kommt
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wenn Lern- und Arbeitsorganisation verbesserbar sind
bei anderen schulbezogenen Schwierigkeiten und Konfliktfällen, z.B.:
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wenn sich Schul- oder Prüfungsängste einschleichen
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wenn die Situation zu Hause das Lernen in der Schule erschwert
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wenn sich jemand in einem bestimmten Bereich verbessern will und dabei Unterstützung (einen „Lerncoach“) braucht
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wenn Aufmerksamkeit, Konzentration und Entspannung geübt werden sollen
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wenn auffälligem Verhalten (Aggressivität, Schulschwänzen…) auf den Grund gegangen werden soll
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wenn Einzelne sich in der Klasse „gemobbt“ fühlen