Die Beratungstätigkeit besteht aus
-
Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern und/oder deren Eltern
-
dem Einsatz von diagnostischen Verfahren (Intelligenz- und Lerntests), um die Entscheidungsfindung zu unterstützen
-
Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen über Fördermöglichkeiten für einzelne Schüler/innen (soweit von den Betroffenen gewünscht)
-
der Vermittlung von Kontakten zu anderen Fachkräften und Institutionen
Unter welchen Bedingungen findet die Beratung statt?
-
Die Beratung ist freiwillig. Schüler/innen und Eltern kommen mit einer bestimmten Frage oder einem bestimmten Problem. Die Beratung kann jederzeit wieder beendet werden. Eine Beratung gegen den Willen der Betroffenen, auf Wunsch von Lehrern / Lehrerinnen oder aus disziplinarischen Gründen findet nicht statt.
-
Die Beratung ist vertraulich. Die Beratungslehrerin hat Schweigepflicht. Einbeziehung Dritter geschieht nur, wenn es die betroffenen Schüler/innen oder Eltern wünschen. (Wenn minderjährige Schüler/innen eine regelmäßige Beratung wünschen, geschieht dies in Absprache mit den Eltern.)
-
Die Beratung ist ergebnisoffen. Sie sollte zwar ein Ergebnis haben, d.h. hilfreich sein. Die Beratungslehrerin gibt dieses Ergebnis jedoch nicht vor oder bewertet es. Schüler/innen und Eltern erhalten Unterstützung bei eigenen Entscheidungen.
Beratung heißt nicht, wie man annehmen könnte, dass hier gute Ratschläge verteilt werden. Damit wäre niemandem geholfen. In der Beratung sucht vielmehr die Beratungslehrerin gemeinsam mit dem Schüler, der Schülerin, den Eltern nach einem Weg, das Problem schrittweise zu lösen.